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   BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04   

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BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04 (https://dejure.org/2005,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.2005 - 5 C 24.04 (https://dejure.org/2005,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 5 C 24.04 (https://dejure.org/2005,1092)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1 und 2; LPartG (F. 2001) §§ 1 ff.
    Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein Unterhaltsvorschuss, für Kinder, die bei einem eine Lebenspartnerschaft führenden Elternteil leben.

  • Bundesverwaltungsgericht

    UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1 und 2
    Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; Ledig, Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht -; Unterhaltsvorschuss, kein - für Kinder, die bei einem eine Lebenspartnerschaft; führenden Elternteil leben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UVG § 1; BGB § 1601; LPartG
    Kein Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Lebenspartnerschaft eines Elternteils auf einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen von Kindern nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Voraussetzungen für einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss; Begriff "ledig" im Sinne des § 1 UVG; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1; ; UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 2; ; LPartG (F. 2001) §§ 1 ff.

  • RA Kotz

    Unterhaltsvorschussgesetz - Lebenspartnerschaft des betreuenden Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei Aufenthalt der Kinder bei dem eine Lebenspartnerschaft führenden Elternteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft?

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ledige Mutter mit Lebenspartnerin? - Unterhaltsvorschuss bekommen nur Kinder alleinerziehender Elternteile

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.6.2005)

    Kein Sozial-Unterhalt für Kinder bei Mutter in Lebenspartnerschaft // Mutter ist nicht mehr ledig

  • 123recht.net (Kurzinformation, 6.6.2005)

    Lebenspartnerschaft ist nicht "ledig" // Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2938
  • NVwZ 2006, 103 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1742
  • FamRZ 2006, 121 (Ls.)
  • DVBl 2006, 305
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
    Mit dem In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist ein neues familienrechtliches Verhältnis neben der Ehe und damit ein neuer Personenstand eingeführt worden (BVerfGE 105, 313, 338), der auf § 1 Abs. 1 UVG Auswirkungen hat, ohne dass es deshalb einer förmlichen Änderung dieser Vorschrift bedurfte (so im Ergebnis zutreffend auch OVG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 2 MB 153/03 - NJW 2005, 523).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -;

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
    Dass Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt, keinen Leistungsanspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben, folgt zudem aus dem Gesetzeszweck, eine Sozialleistung nur für die Kinder derjenigen Elternteile bereitzustellen, die Alltag und Erziehung auf sich gestellt bewältigen müssen, wie dies schon in der vollständigen Bezeichnung des Gesetzes in seiner Ursprungsfassung vom 23. Juli 1979 (BGBl I S. 1184) - Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen - zum Ausdruck gelangt ist (Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 5 C 42.99 - BVerwGE 112, 259 = Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 1 S. 2 zu Kindern in Stiefelternfamilien).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
    Wenn der Gesetzgeber in den Stiefkinderfällen in der faktischen Verbesserung der Betreuungssituation die Rechtfertigung für ein Entfallen der Leistung und umgekehrt in der prekären Erziehungssituation des Alleinerziehenden den Grund zur Gewährung der UVG-Leistungen gesehen hat (s. auch BVerfG - 3. Kammer des Ersten Senats -, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 - ), gilt dies ungeachtet fortbestehender Unterschiede zur Ehe auch für den hier vorliegenden Fall der Verbindung in einer Lebenspartnerschaft.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2004 - 2 MB 153/03

    Unterhaltsvorschuss, Lebenspartnerschaft, Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
    Mit dem In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist ein neues familienrechtliches Verhältnis neben der Ehe und damit ein neuer Personenstand eingeführt worden (BVerfGE 105, 313, 338), der auf § 1 Abs. 1 UVG Auswirkungen hat, ohne dass es deshalb einer förmlichen Änderung dieser Vorschrift bedurfte (so im Ergebnis zutreffend auch OVG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 2 MB 153/03 - NJW 2005, 523).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    bb) Die Konzeption des Unterhaltsvorschussgesetzes steht auch der Annahme entgegen, der Gesetzgeber habe einen Anspruch in den Fällen ausschließen wollen, in denen der alleinerziehende Elternteil die prekäre Lage (vgl. zu diesem Begriff BTDrucks 8/1952 S. 7; Urteil vom 2. Juni 2005 - BVerwG 5 C 24.04 - Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 2 S. 7 und BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 - NJW-RR 2004, 1154) selbst herbeigeführt habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 12 S 2935/11

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kind aus anonymer künstlicher Befruchtung

    Die Lage der Mutter der Klägerin erfülle genau diejenigen Voraussetzungen, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.06.2005 - 5 C 24.04 - als konstituierende Merkmale einer "prekären Lage" des alleinstehenden Elternteils anzusehen seien.

    Indes bleiben die spezifisch unterhaltsrechtlichen Interessen des Kindes nach dem Willen des Gesetzgebers dann unberücksichtigt, wenn etwa der das Kind betreuende Elternteil in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Nichtelternteil lebt (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG, sog. Stiefelternfall, BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 5 C 42.99 - BVerwGE 112, 259 = NJW 2001, 3205), wenn der das Kind betreuende Elternteil in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner lebt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG, Lebenspartnerschaftsfall, BVerwG, Urt. v. 2.6.2005 - 5 C 24.04 - NJW 2005, 2938) oder wenn der das Kind betreuende Elternteil sich weigert, nach dem Gesetz erforderliche Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken (§ 1 Abs. 3 UVG, vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 13.87 - BVerwGE 89, 192 = NJW 1992, 1522).

    Mit der Unterhaltsleistung soll eine prekäre Lage des allein stehenden Elternteils vermieden werden (BVerwG, Urt. v. 02.06.2005 - 5 C 24.04 - NJW 2005, 2938).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

    Rechtsgrundlage sei insoweit § 27 SGB VIII iVm § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Die Lebensunterhaltssicherung sei Annexleistung der Hilfe zur Erziehung, unabhängig davon, ob im konkreten Fall Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII oder § 34 SGB VIII (s hierzu unter 5.) geleistet worden sei (vgl BSG, Urteil vom 12.3.2007 - B 7b AS 12/06 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 3, RdNr 18; BVerwG vom 12.9.1996 - 5 C 31/95, FamRZ 1997, 814; dasselbe vom 24.9.2007 - 5 B 154/07; BGH vom 4.10.2005 - VII ZB 13/05, JAmt 2006, 48, 50; OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.4.2001 - 12 A 924/99, JAmt 2001, 426; vgl auch Begründung zum Regierungsentwurf eines KJHG, BT-Drucks 11/5948, S 75 zu § 38 Abs. 1; Mrozynski, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl 2009, § 39 RdNr 9, s auch kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsposition, es handele sich um einen Anspruch des Pflegekindes unter RdNr 10; Münder ua, Frankfurter LPK-KJHG, 2. Aufl 1993, § 39 RdNr 6; Stähr in Hauck, SGB VIII, Stand: XII/96, § 39 RdNr 5; Tammen in Münder/Wiesner, Kinder- und Jugendhilferecht, 2007, 3.5, RdNr 38; aA Wiesner in Wiesner SGB VIII, 2006, § 39 RdNr 16, der allerdings auch nicht die Pflegeperson, sondern das Kind bzw den Jugendlichen selbst als Anspruchsinhaber erkennt).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ersetzen die Unterhaltsleistungen des Elternteils, bei dem die Kinder nicht leben, und sollen zugleich dem alleinerziehenden Elternteil die Bewältigung dieser typischerweise schwierigen Erziehungs- und Lebenssituation erleichtern (s. zuletzt Urteil vom 2. Juni 2006 - BVerwG 5 C 24.04 - FEVS 57, 217).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2022 - 12 A 3583/20

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für zwei Kinder

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 24.04 -, juris Rn. 23.
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Auch nach dem UhVorschG rechtfertigt erst der Hinzutritt einer weiteren faktischen Betreuungsperson, die zur Verbesserung der Situation des betreuenden Elternteils beiträgt, den Wegfall der Leistungen (BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 24/04 - mit Anmerkung Berlit, jurisPR-BVerwG 20/05, Anm. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 114/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Auch nach dem UhVorschG rechtfertigt erst der Hinzutritt einer weiteren faktischen Betreuungsperson, die zur Verbesserung der Situation des betreuenden Elternteils beiträgt, den Wegfall der Leistungen (BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 24/04 - mit Anmerkung Berlit, jurisPR-BVerwG 20/05, Anm. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ersetzen die Unterhaltsleistungen des Elternteils, bei dem die Kinder nicht leben, und sollen zugleich dem alleinerziehenden Elternteil die Bewältigung dieser typischerweise schwierigen Erziehungs- und Lebenssituation erleichtern (s. zuletzt Urteil vom 2. Juni 2006 - BVerwG 5 C 24.04 - FEVS 57, 217).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2022 - 12 A 3621/20

    Bewilligung der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für die Betreuung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 24.04 -, juris Rn. 23.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2009 - 4 PA 51/09

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung für ein Kind im

    Vielmehr wird eine Begünstigung nur der Kinder erstrebt, deren alleinerziehende Eltern Alltag und Erziehung auf sich gestellt bewältigen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.6.2005 - 5 C 24/04 -, NJW 2005, 2938, 2939; BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 5 C 42/99 -, BVerwGE 112, 259, 260).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21

    Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines

  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 21 K 7779/13

    Anspruch auf die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des

  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • VG Bayreuth, 20.07.2009 - B 3 K 08.708

    Gewährung eines Unterhaltsvorschusses

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